eventualiter sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 21000021 (bzw. Nr. 21000022) (Betreibungsamt Kreis F.) aufzuheben und der Klägerin (recte: Gläubigerin und Gesuchstellerin) provisorische Rechtsöffnung über den Betrag von CHF 203'494.00 nebst Zins zu 5.120% seit 4. Dezember 2009 (Grundforderung 1) sowie CHF 31'632.30 nebst Zins zu 5.120% seit 4. Dezember 2009 (Grundforderung 2), zuzüglich Betreibungskosten, zu erteilen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten (bzw. der Beklagten) (recte: Schuldners und Gesuchsgegners bzw. Schuldnerin und Gesuchsgegnerin).