D. Am 29. April 2010 stellte die U. beim Bezirksgerichtspräsidenten G. zwei Rechtsöffnungsgesuche mit folgenden Anträgen: „Die vollstreckbare Ausfertigung der öffentlichen Urkunde Nr. 633Jahr 2001 des Notars Uwe Günter Walz, A., sei inzidenter für vollstreckbar zu erklären; der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 21000021 (bzw. Nr. 21000022) (Betreibungsamt Kreis F.) sei aufzuheben und es sei der Klägerin (recte: Gläubigerin und Gesuchstellerin) definitive Rechtsöffnung über den Betrag von CHF 203'494.00 nebst Zins zu 5.120% seit 4. Dezember 2009 (Grundforderung 1) sowie CHF