Seite 3 — 10 gesamt Fr. 5'400.00 zuzüglich 5% Zins auf jeweils Fr. 1'350.00 ab dem 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 2009 die definitive Rechtsöffnung erteilt werden. Darüber hinaus lägen für die von der Gesuchstellerin geltend gemachten Ausstände betreffend aussergerichtliche Kosten ebenfalls definitive Rechtsöffnungstitel vor. Zudem habe der Schuldner diese Beträge anerkannt. Daher könne das Gesuch auch in diesem Punkt gutgeheissen werden.