Seite 2 — 10 seramtliche Entschädigungen etc. zu schulden. Bezüglich dieses Betrages machte er jedoch Verrechnungen geltend und zwar einerseits mit den von ihm der Gläubigerin für die Monate Januar bis Mai 2009 geleisteten monatlichen Unterhaltsbeiträgen von Fr. 1'400.00, insgesamt somit Fr. 7'000.00, sowie eine Umtriebsentschädigung für sich selbst im Betrag von pauschal Fr. 5'000.00.