des A . , Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Carlo Häfeli, Dufourstrasse 95, 8008 Zürich, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Landquart vom 30. April 2010, mitgeteilt am 7. Mai 2010, in Sachen der B . , Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Anita Thanei, Langstrasse 4, 8004 Zürich, gegen den Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt