Seite 9 — 11 im vorinstanzlichen Verfahren nach Ermessen auf Fr. 50.- (inkl. MwSt.) festzusetzen ist. Seite 10 — 11 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 150.-- gehen zulasten der Beschwerdeführer, welche den Beschwerdegegner für das Beschwerdeverfahren mit Fr. 50.-- (inkl. MwSt.) zu entschädigen haben.