d) Gemäss Ziffer 1 der Badgebestimmungen ist der Badge rein persönlich und nicht übertragbar und gemäss Ziffer 2 der Badgebestimmungen berechtigt der Badge dessen Inhaber und nur diesen zum Eintritt in das Fitnesscenter Z. zu den vorgegebenen Öffnungszeiten. Laut Ziffer 4 der Badgebestimmungen sind Badgebesitzer nicht berechtigt, Begleitpersonen mitzunehmen oder Dritten Einlass zu gewähren.