2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 120.00 gehen zulasten der Gesuchsteller und sind mittels des beiliegenden Einzahlungsscheines innert 30 Tagen dem Bezirksgericht Imboden zu überweisen. Ausseramtlich haben die Gesuchsteller den Gesuchsgegner für seine Umtriebe mit Fr. 50.00 zu entschädigen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“