Seite 2 — 11 Kautionspflicht nur für denjenigen, der seinen Badge einem Dritten überlasse, aber nicht für den Dritten beziehungsweise ihn selbst. E. An der Rechtsöffnungsverhandlung vom 27. April 2010 nahmen die Vertreter des Z., X. und Y., teil. A. verzichtete auf das persönliche Erscheinen. F. Das Bezirksgerichtspräsidium Imboden verfügte mit Rechtsöffnungsentscheid vom 27. April 2010, mitgeteilt am 29. April 2010, wie folgt: „1. Das Gesuch betreffend Rechtsöffnung in der Betreibungs-Nr. 21000653 des Betreibungsamtes Kreis Rhäzüns wird abgewiesen.