C. Mit Schreiben vom 29. März 2010 gelangten die Vertreter des Z. an das Bezirksgericht Imboden und ersuchten um provisorische Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag. Dabei führten sie insbesondere aus, die Schulden beträfen einen Vertragsbruch. Die AGB’s und Badgebestimmungen seien dahingehend verletzt worden, dass der Schuldner entgegen den Abmachungen, trotz Sperrung seines persönlichen Badge, sich mit einem Fremdbadge Einlass gewährt habe. Die Sperrung des Badge von A. basiere auf Sachbeschädigungsmeldungen, welche gemäss Indizien und Zeitpunkt unter anderem auf A. deuten würden.