B. Mit dem am 17. März 2010 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer 21000653 wurde A. vom Betreibungsamt Kreis Rhäzüns aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 540.- zu begleichen. Als Forderungsgrund wurde eine Busse beziehungsweise Mahngebühren wegen Missachtung der AGB’s des Z. angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde A. am 19. März 2010 zugestellt, welcher gleichentags Rechtsvorschlag erhob.