A. Am 9. März 2009 unterzeichnete A. einen Mitgliedervertrag für die Dauer von 12 Monaten, welcher ihn berechtigt, die Trainingsanlage des Z. zu benutzen. Gemäss Ziffer 10 des Mitgliedervertrages gelten ergänzend zum Mitgliedervertrag die Hausordnung sowie die Badgebestimmungen.