des X . u n d Y . Z . , Gläubiger, Gesuchsteller und Beschwerdeführer, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Imboden vom 27. April 2010, mitgeteilt am 29. April 2010, in Sachen der Gläubiger, Gesuchsteller und Beschwerdeführer gegen A., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, betreffend provisorische Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt