Seite 4 — 7 wirtschaftliche Bedeutung zukam, aber auch, weil zur Entkräftung des als Rechtsöffnungstitel vorgelegten synallagmatischen Vertrags nicht nur rechtliche Überlegungen anzustellen waren; vielmehr musste auch der massgebliche Sachverhalt aufgearbeitet werden. Ausserdem hatte sich Rechtsanwalt Bühler einlässlich mit den entsprechenden Argumenten der Gegenpartei auseinander zu setzen; schriftlich in der Vernehmlassung vom 09. April 2010 zum Rechtsöffnungsbegehren vom 05. März 2010 und mündlich an der einstündigen Rechtsöffnungsverhandlung vom 15. April 2010 vor Bezirksgerichtspräsidium Maloja.