Auf all dies braucht im Weiterzugsverfahren vor Kantonsgericht also nicht mehr näher eingegangen zu werden. Beschwerdethema bleibt einzig die Höhe der Umtriebsentschädigung, welche der Y. für das Rechtsöffnungsverfahren zu entrichten ist und welche vom Bezirksgerichtspräsidium Maloja mit Fr. 5'000.00 veranschlagt wurde.