Seite 2 — 7 D. Die Y. liess demgegenüber mit Eingabe vom 21. Mai 2010 beantragen: „1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beschwerdeführerin.“ E. Auf die näheren Ausführungen in den Eingaben ans Kantonsgericht wird soweit erforderlich in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen