hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. In der durch die Z. gegen die Y. angestrengten Betreibung Nr. 2104214 des Betreibungsamtes Oberengadin erhob die Schuldnerin am 08. Februar 2010 gegen den Zahlungsbefehl vom 05. Februar 2010 Rechtsvorschlag. In der Folge beantragte die Gläubigerin dem Bezirksgerichtspräsidium Maloja mit Eingabe vom 05. März 2010, es sei ihr für einen Betrag von Fr. 117'544.35 zuzüglich 5 % Zins seit dem 01. November 2009 sowie die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 200.00 die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen.