 dass die Vizepräsidentin des Bezirksgerichts Hinterrhein am 28. April 2010 auf Gesuch der Y. gegen die X. AG per 28. April 2010, 18.00 Uhr, den Konkurs eröffnete,  dass die X. AG dagegen am 03. Mai 2010 beim Kantonsgericht von Graubünden Beschwerde einreichte und die Aufhebung des Konkurserkenntnisses verlangte,  dass das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 04. Mai 2010 bewilligt wurde,  dass das Konkursamt des Bezirks Hinterrhein am 05. Mai 2010 bestätigte, dass die Forderung der Y. samt Zinsen und Kosten vollumfänglich bezahlt worden sei,