der X . A G , Schuldnerin und Beschwerdeführerin, gegen den Konkursentscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Hinterrhein vom 28. April 2010, mitgeteilt am gleichen Tag, in Sachen der Y . , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, gegen die Beschwerdeführerin, betreffend Konkurseröffnung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 03. Mai 2010, in die Vernehmlassung des Konkursamtes des Bezirks Hinterrhein vom 05. Mai 2010, in die vom Bezirksgerichtspräsidium Hinterrhein zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,