 dass der Bezirksgerichtspräsident Prättigau/Davos am 13. April 2010 der Rechtsvertreterin von X. die Akten des Rechtsöffnungsverfahrens zustellte, worin sich auch das Gläubigerexemplar des Zahlungsbefehls befand,  dass X. am 26. April 2010 Beschwerde beim Kantonsgericht von Graubünden als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs einreichte und beantragte, der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Klosters vom 10. Februar 2010, welcher Y. als Gläubigerin nenne, sei als nichtig zu erklären, evtl. aufzuheben,