 dass das Betreibungsamt Klosters am 10. Februar 2010 unter der Betreibungsnummer _ den Zahlungsbefehl erliess, wobei auf dem Schuldnerexemplar Rechtsanwalt Dr. Georg von Segesser als Gläubiger und die Y. als Gläubigervertreterin aufgeführt wurde, während in der Ausfertigung für den Gläubiger die richtigen Bezeichnungen gemäss Betreibungsbegehren (Y. als Gläubigerin und Rechtsanwalt Dr. Georg von Segesser als Gläubigervertreter) aufgeführt wurden,  dass X. gegen diesen Zahlungsbefehl am 16. Februar 2010 Rechtsvorschlag erhob,  dass die Y. am 07. April 2010 beim Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos das Begehren um provisorische Rechtsöffnung stellte,