Seite 2 — 6 Rechtsöffnungsverfahren geltend zu machen, was der Beschwerdeführer unterlassen hat, denn nur dann könnte ihnen bei der Zusprechung der Entschädigung auch Rechnung getragen werden. Gewiss kann eine unangemessene Entschädigung im Beschwerdeverfahren gerügt werden. Die Beschwerde ist aber mit kurzer Begründung, innert 10 Tagen seit der Mitteilung bzw. Zustellung des angefochtenen Entscheides einzureichen. Eine Erstreckung der Beschwerdefrist für die Behebung vermeintlicher Formmängel der Beschwerde ist unzulässig.