A. Mit Zahlungsbefehl Nr. _ des Betreibungsamtes Davos vom 23. Februar 2009 betrieb der Y. X. für die Kantonssteuer 2004 im Betrage von Fr. 6'505.65 nebst Zins, Mahn- und Zahlungsbefehlskosten. Der Schuldner erhob Rechtsvorschlag, worauf der Gläubiger mit Eingabe vom 21. Januar 2010 beim Bezirksgericht Prättigau/Davos um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung nachsuchte. Die Vorladung zu der auf den 15. Februar 2010 angesetzten Rechtsöffnungsverhandlung wurde dem Betriebenen mit eingeschriebenem Brief zugestellt.