A. Mit Zahlungsbefehl Nr. _ des Betreibungsamtes Davos vom 25. Mai 2009 betrieb der Y. X. für die Kantonssteuer 2006 im Betrage von Fr. 6'134.45 nebst Zins, Mahn-, Zahlungsbefehls- und Zustellkosten. Der Schuldner erhob Rechtsvorschlag, worauf der Gläubiger mit Eingabe vom 15. Januar 2010 beim Bezirksgericht Prättigau/Davos um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung nachsuchte. Der Betriebene liess sich nicht schriftlich vernehmen, nahm aber an der Rechtsöffnungsverhandlung vom 12. Februar 2010 teil.