 dass die Y. bereits am 21. April 2010 gegenüber dem Konkursamt des Bezirks Hinterrhein die vollständige Tilgung der Schuld bestätigte und nunmehr am 04. Mai 2010 gegenüber dem Kantonsgericht auf die Durchführung des Konkurses verzichtete,  dass das Konkursamt Hinterrhein am 21. April 2010 bestätigte, dass sämtliche Betreibungsforderungen gemäss Betreibungsauszug vom 20. April 2010 des Seite 2 — 4 Betreibungsamtes Schams bezahlt worden sind, sodass festgestellt werden kann, dass die Zahlungsfähigkeit von X. gegeben ist,