den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Hinterrhein vom 14. April 2010, mitgeteilt am gleichen Tag, in Sachen der Y . , Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, gegen den Beschwerdeführer, betreffend Konkurseröffnung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 21. April 2010 samt mitgereichten Akten, in die von der Vorinstanz zugestellten Verfahrensakten, in die Vernehmlassung der Y. vom 04. Mai 2010 sowie nach Feststellung und in Erwägung,  dass das Bezirksgerichtspräsidium Hinterrhein auf Gesuch der Y. gegen X. per 14. April 2010, 12.00 Uhr, den Konkurs eröffnet hat,