Seite 2 — 12 „1. Das Gesuch wird gutgeheissen und es wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. 2093635 des Betreibungsamtes Oberengadin für den Betrag von CHF 4'757.- nebst 4% Zins seit dem 17. Oktober 2009 die definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von CHF 200.- gehen zulasten des Gesuchsgegners. Sie werden beim Gesuchsteller unter Regresserteilung auf den Gesuchsgegner erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-5978-5 des Bezirksgerichtes Maloja zu überweisen.