155 Abs. 1 StG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 ABzStG für die Betreibungsgebühren genannt. Gegen diesen Zahlungsbefehl erhob Marcel Januar am 17. Dezember 2009 Rechtsvorschlag. C. Gemäss der Rechtskraftbescheinigung der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden vom 21. Dezember 2009 ist die kantonale Veranlagungsverfügung betreffend den Kantonssteuern 2007 in Rechtskraft erwachsen.