A. Gestützt auf die definitive Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuer 2007 vom 15. Juli 2009 wurde A. am 18. August 2009 ein Betrag von Fr. 4'757.- für die Kantonssteuern 2007 in Rechnung gestellt. Aufgrund der vorangegangenen provisorischen Rechnungen vom 25. Januar 2008 beziehungsweise vom 19. Mai 2009 wurde das Ende der Zahlungsfrist auf den 31. März 2008 festgelegt.