Schliesslich sind auch Kombinationen von befristeten und unbefristeten Mietverhältnissen möglich. So kann ein befristetes Mietverhältnis beispielsweise ausdrücklich oder stillschweigend fortgesetzt beziehungsweise erneuert werden. Es wird dabei ausdrücklich fortgesetzt, wenn sich die Parteien vor Ablauf der Vertragsdauer zu einer Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen entschliessen, sei es für eine befristete oder unbefristete Dauer.