Allerdings wurde auch die Variante, gemäss welcher der Vertrag eine feste Vertragsdauer hat und ohne Kündigung endet, mit dem Beendigungstermin 31. Oktober 2009 ergänzt, jedoch ohne dass diese Variante auch angekreuzt worden ist. Aufgrund dessen ist nicht klar, ob es sich vorliegend um ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten oder ein befristetes Mietverhältnis, welches ohne Kündigung am 31. Oktober 2009 endet, handelt. Möglich wäre des Weiteren eine Kombination, wonach das Mietverhältnis nach Ablauf der festen Vertragsdauer am 31. Oktober 2009 in ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten umgewandelt wird.