2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von CHF 250.00 tragen die Parteien je zur Hälfte. Sie werden beim Gesuchsteller unter Regresserteilung auf den Gesuchsgegner erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3596-3 des Bezirksgerichtes Plessur zu überweisen. Die ausseramtlichen Kosten werden wettgeschlagen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“