Seite 6 — 11 Betrag von Fr. 3'500.- zu erteilen, was dem Mietzins für die Monate Oktober 2009 und November 2009 entspricht. Auf dem Mietvertrag wird explizit aufgeführt, dass „Zutreffendes“ jeweils anzukreuzen sei. Demgemäss haben die Parteien die Variante angekreuzt, nach welcher die Kündigung sechs Monate zum Voraus auf ein Monatsende zu erfolgen hat. Allerdings wurde auch die Variante, gemäss welcher der Vertrag eine feste Vertragsdauer hat und ohne Kündigung endet, mit dem Beendigungstermin 31. Oktober 2009 ergänzt, jedoch ohne dass diese Variante auch angekreuzt worden ist.