E. B. machte von der Möglichkeit, sich schriftlich vernehmen zu lassen keinen Gebrauch. An der Rechtsöffnungsverhandlung vom 17. Februar 2010 nahm der Rechtsvertreter der D. als Vertreter von A. teil. Seite 2 — 11 F. Das Bezirksgerichtspräsidium Plessur verfügte mit Rechtsöffnungsentscheid vom 17. Februar 2010, mitgeteilt am 24. Februar 2010, wie folgt: „1. Es wird die provisorische Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 20091049 des Betreibungsamtes Schanfigg für den Betrag von CHF 1'750.00 nebst Zins zu 5% seit 1. Oktober 2009 erteilt.