C. Mit dem am 12. November 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer 20091049 wurde B. vom Betreibungsamt Schanfigg aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 3'500.- nebst Zins zu 5% seit dem 1. Oktober 2009 bzw. 1. November 2009 zu begleichen. Als Forderungsgrund wurden die offenen Mietzinse für die Monate Oktober 2009 und November 2009 angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde C., dem Ehemann von B., am 20. November 2009 zugestellt, welcher gleichentags Rechtsvorschlag erhob. D. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 gelangte A. an das Bezirksgericht Plessur und ersuchte um provisorische Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag.