B. Anfangs Oktober 2009 wurden die Schlüssel des Mietobjektes von den Mietern an die Verwaltung zurückgegeben. Mit Schreiben vom 10. November 2009 informierte die Verwaltung B. und C. dahingehend, dass gemäss Mietvertrag die Kündigungsfrist 6 Monate zum Voraus auf ein Monatsende betrage. Nachdem seitens der Mieter keine schriftliche Kündigung eingegangen sei, bestehe das Mietverhältnis somit weiterhin. In Anbetracht der Umstände bestätige man den Mietern die Auflösung des Mietverhältnisses per 31. März 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Mietzins in der Höhe von Fr. 1'750.- monatlich weiterhin geschuldet.