In der Schuldbetreibungs- und Konkurssache des A., Gesuchsteller und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Reto Bähler, Bahnhofstrasse 39, 2540 Grenchen, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Plessur vom 17. Februar 2010, mitgeteilt am 24. Februar 2010, in Sachen des Gesuchstellers und Beschwerdeführers gegen B., Gesuchsgegnerin und Beschwerdegegnerin, betreffend provisorische Rechtsöffnung hat sich ergeben: I. Sachverhalt