4. Grundlage des vorliegenden Verfahrens bildet Ziffer 10 der zwischen A. und B. am 19. November 2008 abgeschlossenen Vereinbarung. Geltend gemacht hat A. seine Lohnforderung jedoch gegenüber der C., welche im jetzigen Verfahren als Beschwerdegegnerin auftritt. a) Die Frage der Aktiv- und Passivlegitimation ist im Rechtsöffnungsverfahren von Amtes wegen zu prüfen (vgl. Staehelin/Bauer/Staehelin, a.a.O., N 50 f. zu Art. 82 SchKG, PKG 2000 Nr. 14). Nach Art. 82 Abs. 2 SchKG spricht der Richter