„1. Der Rechtsöffnungsentscheid des Bezirkspräsidiums Plessur vom 06./29. Januar 2010 sei aufzuheben. 2. Der Rechtsvorschlag der Beschwerdegegnerin in der Betreibung Nr. 20905800 vor dem Betreibungsamt des Kreises Chur sei aufzuheben und die Rechtsöffnung in der Höhe von CHF 7'500.00 nebst Zins zu 5% seit dem 01.05.2009 zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.“