„1. Das Gesuch betreffend Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 20905800 des Betreibungsamtes Chur wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von CHF 300.00 gehen zulasten des Gesuchstellers und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3596-3 des Bezirksgerichts Plessur zu überweisen. Ausseramtlich hat der Gesuchsteller die Gesuchsgegnerin für ihre Umtriebe mit CHF 220.00, zuzüglich Mehrwertsteuer, zu entschädigen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“