„1. Die Rechtsöffnungsgesuche Proz. Nr. 330-2009-317 / 318 und 319 seien vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchsteller.“ Seite 2 — 10 E. Das Bezirksgerichtspräsidium Plessur verfügte mit Rechtsöffnungsentscheid vom 6. Januar 2010, mitgeteilt am 29. Januar 2010 (Proz. Nr. 330 - 2009 -318), wie folgt: