B. Da die vereinbarten monatlichen Lohnzahlungen von Fr. 1'500.00 im Zeitraum Februar bis Juni 2009 ausblieben, reichte A. beim Betreibungsamt Kreis Chur das Betreibungsbegehren ein. Mit dem am 1. September 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer 20905800 wurde die C. aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 7'500.00 nebst Zins zu 5% seit dem 1. Mai 2009 zu begleichen. Als Forderungsgrund wurden die offenen Lohnzahlungen für die Monate Februar bis Juni 2009 angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde B. am 14. September 2009 zugestellt, welcher gleichentags Rechtsvorschlag erhob.