„10. B. verpflichtet sich, A. - in Kenntnis seiner gesundheitlichen Probleme - in der neuen „C.“ für die Dauer von mindestens 5 (fünf) Jahren als Arbeitnehmer anzustellen und ihm einen Lohn von mindestens netto CHF 1'500.00 monatlich auszurichten. A. ist im Rahmen seiner gesundheitlich bedingten Möglichkeiten vor allem für die Aufrechterhaltung des Beziehungsnetzes und der Auftragsakquisition zuständig.