1. Die Beschwerde wird gutheissen, der angefochtenen Konkursentscheid aufgehoben und die Sachen zur Durchführung eines neuen Konkurseröffnungsverfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 500.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.