– dass die X. am 22. November 2010 dem Bezirksgerichtspräsidium Maloja mitteilte, sie habe am 19. November 2010 von der Bank erfahren, dass über sie der Konkurs eröffnet worden sei, – dass das Bezirksgerichtspräsidium Maloja am 26. November 2010 der Schuldnerin mitteilte, sie müsse sich für eine allfällige Beschwerde an das Kantonsgericht wenden, Seite 2 — 6 – dass die X. am 01. Dezember 2010 (Poststempel) beim Kantonsgericht von Graubünden Beschwerde gegen die Konkurseröffnung einreichte und geltend machte, sie habe die Vorladung zur Konkursverhandlung nicht erhalten,