– dass das Bezirksgerichtspräsidium Maloja gemäss handschriftlicher Notiz auf dem Briefumschlag der retournierten Postsendung die Vorladung am 19. Oktober 2010 per A-Post an die Vertreterin der X., A., zustellte, – dass die Konkursverhandlung offensichtlich in Abwesenheit der Schuldnerin am 04. November 2010 stattfand und am gleichen Tag über sie der Konkurs eröffnet wurde, – dass der Konkursentscheid am 04. November 2010 mitgeteilt wurde, indessen nicht zugestellt werden konnte, – dass die Schuldnerin der Post einen Rückbehalteauftrag bis am 01. Dezember 2010 erteilt hatte,