– dass die Y. am 06. Oktober 2010 beim Bezirksgerichtspräsidenten Maloja das Gesuch um Eröffnung des Konkurses über die X. stellte, – dass dieses Gesuch gestützt auf die am 04. März 2010 ausgestellte Konkursandrohung erfolgte, welche gleichentags der Gesellschafterin A. ausgehändigt wurde, – dass das Bezirksgerichtspräsidium Maloja der Schuldnerin am 06. Oktober 2010 die Vorladung zur Konkursverhandlung vom 04. November 2010 mit eingeschriebener Postsendung zustellte, – dass diese Vorladung von der X. bei der Post nicht abgeholt wurde, so dass diese dem Bezirksgericht Maloja retourniert wurde,