der X . , Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Maloja vom 4. November 2010, mitgeteilt am 4. November 2010, in Sachen der Y . , Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Ladina Sturzenegger, Via Tinus 3, 7500 St. Moritz, gegen die Beschwerdeführerin, betreffend Konkurseröffnung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 01. Dezember 2010, in die von der Vorinstanz zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,