des X., Gesuchsteller und Beschwerdeführer, vertreten durch C., Schmittegasse 15, 5034 Suhr, gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Oberengadin vom 19. November 2010, mitgeteilt am gleichen Tag, in Sachen gegen den Beschwerdeführer, betreffend Rechtsstillstand, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 29. November 2010 samt mitgereichten Akten, in die vom Betreibungsamt Oberengadin am 06. Dezember 2010 zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,  dass das Betreibungsamt Oberengadin im November 2010 gegen X. drei Zahlungsbefehle von verschiedenen Gläubigern zugestellt hat,