Seite 3 — 11 “1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers.“ Auf die Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften sowie die weiteren Erwägungen im angefochtenen Entscheid wird, soweit erforderlich, im Folgenden eingegangen. II. Erwägungen